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Home » Wirtschaft » İmmobiliesteuer in der Türkei

den

03.

Januar

İmmobiliesteuer in der Türkei Drucken E-Mail

Für das Jahr 2012 gibt es in der Türkei folgende Steuersätze für İmmobilien:

1. für Wohnimmobilien 0,11% vom staatlichen Wert der İmmobilie

 2. für Gewerbeimmobilien 0,22% vom staatlichen Wert der İmmobilie

3. für Grundstücke 0,33% vom staatlichen Wert der İmmobilie

 

Der staatliche Wert der İmmobilie wird durch die lokalen Behörden bestimmt und ist unabhängig vom Verkaufspreis der Immobilie (in der Regel ist er ca. 40-60% niedriger).

Grundsteuer für Duplexwohnungen und Villen, die als Luxusgüter klassifiziert werden, werden nach anderen Regeln berechnet und man kann daher erwarten, dass diese Steuer im Vergleich zu 'normalen' Wohnungen doppelt hoch werden.

Die Grundsteuer wird in zwei Raten bezahlt, dh in der Zeit vom März bis Mai die erste Rate und bis zum Ende November, die zweite Rate (Sie können die ganze Steuer natürlich auf einmal zahlen).

Befreit von dieser Steuer sind türkische Staatsbürger, die nur eine Wohnung besitzen, im Ruhestand sind und ihren ständigen Wohnsitz in dieser Wohnung haben.

Die Grundsteuer wird in dem jeweiligen Stadtamt (Belediye) bezahlt.

 

Zusätzliche Steuern, die mit Grundbesitz verbunden sind:

 - Steuer für Abwasser und Müll - werden zusammen mit der Rechnung für Wasser bezogen

  * Die kommerzielle Steuer für Abwasser und Müll ist höher und wird direkt an das Stadtamt bezahlt

 

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